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   OVG Sachsen-Anhalt, 08.06.2017 - 8 K 5/15   

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OVG Sachsen-Anhalt, 08.06.2017 - 8 K 5/15 (https://dejure.org/2017,31988)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 08.06.2017 - 8 K 5/15 (https://dejure.org/2017,31988)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 08. Juni 2017 - 8 K 5/15 (https://dejure.org/2017,31988)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 5 Abs 1 FlurbG, § 59 Abs 1 FlurbG, § 59 Abs 2 FlurbG, § 59 Abs 3 S 1 FlurbG, § 110 FlurbG
    Eintritt der Ausschlusswirkung gemäß § 59 Abs. 2 FlurbG

  • ArgeLandentwicklung

    Anhörungstermin; Ausschlusswirkung; Auszug; Bekanntgabe; Eintritt; Flurbereinigungsplan; Ladung; öffentliche Bekanntmachung

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Niedersachsen, 16.02.2016 - 15 KF 16/15

    Abfindung; begünstigtes Agrarland; Flurbereinigungsplan; Gebäudefläche; unbillige

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.06.2017 - 8 K 5/15
    Das ist ein anderer Zweck als die mit der rechtzeitigen Ladung verbundene Information über den Anhörungstermin und die allein dort bestehende Möglichkeit der Einlegung des Widerspruchs (vgl. OVG MV, Urt. v. 22.02.2011 - 9 K 15/08 -, a.a.O.; NdsOVG, Urt. v. 16.02.2016 - 15 KF 16/15 -, juris RdNr. 43).

    Unterbleibt dies, so handelt er schuldhaft (vgl. NdsOVG, Urt. v. 16.02.2016 - 15 KF 16/15 -, a.a.O. RdNr. 50).

    Bei der erforderlichen Abwägung ist außerdem der Zeitablauf zwischen dem Eintritt der Säumnis und der Erhebung des verspäteten Rechtsmittels zu berücksichtigen; aus dem Beschleunigungsgrundsatz ergeben sich zeitliche Grenzen für die im Ermessen der Behörde stehende Nachsichtgewährung (vgl. Urt. d. Senats v. 07.12.2010 - 8 K 10/09 -, a.a.O. RdNr. 25; NdsOVG, Urt. v. 16.02.2016 - 15 KF 16/15 -, a.a.O. RdNr. 57).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.02.2011 - 9 K 15/08
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.06.2017 - 8 K 5/15
    Es widerspräche dem Sinn und Zweck der öffentlichen Bekanntmachung, wenn neben ihr wegen der Übersendung des Auszuges aus dem Flurbereinigungsplan auch eine individuelle Zustellung der Ladung zu erfolgen hätte (vgl. OVG MV, Urt. v. 22.02.2011 - 9 K 15/08 -, RzF 23 zu § 59 Abs. 2 FlurbG).

    Das ist ein anderer Zweck als die mit der rechtzeitigen Ladung verbundene Information über den Anhörungstermin und die allein dort bestehende Möglichkeit der Einlegung des Widerspruchs (vgl. OVG MV, Urt. v. 22.02.2011 - 9 K 15/08 -, a.a.O.; NdsOVG, Urt. v. 16.02.2016 - 15 KF 16/15 -, juris RdNr. 43).

    Dies gilt auch für eine unterbliebene Übersendung eines Auszugs aus dem Flurbereinigungsplan (vgl. OVG MV, Urt. v. 22.02.2011 - 9 K 15/08 -, a.a.O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.12.2010 - 8 K 10/09

    Nachsichtgewährung im Flurbereinigungsrecht bei Widerspruch nach Anhörungstermin;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.06.2017 - 8 K 5/15
    Der Ausschluss (die Präklusion) des § 59 Abs. 2 FlurbG bewirkt, dass die Beteiligten mit Widersprüchen - abgesehen von den nachträglichen Zulassungen nach § 134 Abs. 2 und 3 FlurbG und der Berufung auf Nichtigkeit - ausgeschlossen sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 06.05.1970 - BVerwG 4 C 59.69 -, juris RdNr. 13; Urt. d. Senats v. 07.12.2010 - 8 K 10/09 -, juris RdNr. 18).

    Bei der erforderlichen Abwägung ist außerdem der Zeitablauf zwischen dem Eintritt der Säumnis und der Erhebung des verspäteten Rechtsmittels zu berücksichtigen; aus dem Beschleunigungsgrundsatz ergeben sich zeitliche Grenzen für die im Ermessen der Behörde stehende Nachsichtgewährung (vgl. Urt. d. Senats v. 07.12.2010 - 8 K 10/09 -, a.a.O. RdNr. 25; NdsOVG, Urt. v. 16.02.2016 - 15 KF 16/15 -, a.a.O. RdNr. 57).

  • BVerwG, 28.10.1982 - 5 C 9.82

    Begrenzung des Flurbereinigungsgebiets - Gebietskarte - Flurbereinigungsbeschluss

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.06.2017 - 8 K 5/15
    Für die zuletzt genannte Vorschrift ist anerkannt, dass es keiner Ermittlung und namentlichen Bezeichnung aller Betroffenen bedarf (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.10.1982 - BVerwG 5 C 9.82 -, juris RdNr. 21).
  • OVG Brandenburg, 17.09.2003 - 8 D 35/01

    Flurbereinigungsrecht, Unternehmensflurbereinigung, Einleitungsvoraussetzungen,

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.06.2017 - 8 K 5/15
    Im Übrigen ist in entsprechender Anwendung des Gerichtskostengesetzes die Gebühr danach zu bestimmen, was in einem normalen Verwaltungsprozess erhoben werden könnte (vgl. OVG BB, Urt. v. 17.09.2003 - 8 D 35/01.G -, juris RdNr. 72).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.12.2010 - 8 K 4/09

    Flurbereinigung; Erhaltung einer Beregnungsmöglichkeit im Rahmen der Abfindung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.06.2017 - 8 K 5/15
    Stattdessen ordnet das Gericht die Erhebung eines Pauschsatzes an, der unter Berücksichtigung der durch das Verfahren entstandenen baren Auslagen und nicht nach der Summe der sonst zu ermittelnden einzelnen Auslagenbeträge zu errechnen ist (vgl. Urt. d. Senats v. 07.12.2010 - 8 K 4/09 -, juris RdNr. 35).
  • BVerwG, 19.09.1994 - 11 B 99.94
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.06.2017 - 8 K 5/15
    Vielmehr reicht eine allgemeine Bezeichnung aus, wenn sie geeignet ist, die so bezeichneten Adressaten der Ladung erkennen zu lassen, dass sie auch gemeint sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.09.1994 - BVerwG 11 B 99.94 -, juris RdNr. 2).
  • BVerwG, 22.06.2012 - 8 BN 1.12

    Anforderungen an die Verlautbarungsfunktion

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.06.2017 - 8 K 5/15
    Konkrete weitere Gebote für die Ausgestaltung des Bekanntmachungsvorgangs im Einzelnen ergeben sich aus dem Rechtsstaatsprinzip nicht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.06.2012 - BVerwG 8 BN 1.12 -, juris RdNr. 5 m.w.N. zur Verkündung von Rechtsnormen).
  • BVerwG, 06.05.1970 - IV C 59.69

    Bekanntgabe eines Flurbereinigungsplanes - Zeitpunkt der Rechtskraft eines

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.06.2017 - 8 K 5/15
    Der Ausschluss (die Präklusion) des § 59 Abs. 2 FlurbG bewirkt, dass die Beteiligten mit Widersprüchen - abgesehen von den nachträglichen Zulassungen nach § 134 Abs. 2 und 3 FlurbG und der Berufung auf Nichtigkeit - ausgeschlossen sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 06.05.1970 - BVerwG 4 C 59.69 -, juris RdNr. 13; Urt. d. Senats v. 07.12.2010 - 8 K 10/09 -, juris RdNr. 18).
  • OVG Niedersachsen, 25.06.2018 - 15 KF 29/17

    Abfindung; Aufstockungsfläche; Auszug; Befreiung; öffentliche Bekanntgabe;

    Dies ist ein anderer Zweck als die mit der rechtzeitigen Ladung verbundene Information über den Anhörungstermin und die allein dort bestehende Möglichkeit der Einlegung des Widerspruchs (vgl. OVG LSA, Urteil vom 8.6.2017 - 8 K 5/15 - juris Rn. 25; Senatsurteil vom 16.2.2016 - 15 KF 16/15 - RdL 2016, 211 = juris Rn. 43; OVG MV, Urteil vom 22.2.2011 - 9 K 15/08 - RzF - 23 - zu § 59 Abs. 2 FlurbG).

    Der Teilnehmer ist nämlich auch bei unterbliebener vorheriger Übersendung des ihn betreffenden Auszugs aus dem Flurbereinigungsplan nicht gehindert, vorsorglich Widerspruch einzulegen, um den Inhalt des Flurbereinigungsplans in Ruhe studieren und den Widerspruch begründen zu können (vgl. OVG LSA, Urteil vom 8.6.2017, a. a. O., Rn. 26; OVG MV, Urteil vom 22.2.2011, a. a. O.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.08.2023 - 70 A 2.22

    Die Zustellung der Ladung zum Anhörungstermin an einzelne Beteiligte ist durch §

    Es widerspräche Sinn und Zweck der öffentlichen Bekanntmachung, wenn neben ihr wegen der Übersendung des Auszuges aus dem Bodenordnungsplan auch eine individuelle Zustellung der Ladung zu erfolgen hätte (vgl. OVG Greifswald, Urteil vom 22. Februar 2011 - 9 K 15/08 - RzF 23 zu § 59 Abs. 2 FlurbG; OVG Magdeburg, Urteil vom 8. Juni 2017 - 8 K 5/15 - juris Rn. 24).
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